Für Kunden der Lichtgenossenschaft Neukirchen eGen werden die Tarife Privat OK sowie Gewerbe OK und Gewerbe OK Leistung verwendet. Privat OK gilt für Haushalts- und Landwirtschaftsbedarf. Gewerbe OK und Gewerbe OK Leistung für den sonstigen Bedarf. Eine genaue Erklärung zu den Tarifen, Preislisten zum Download sowie alle Informationen rund um die Stromtarife finden Sie untenstehend.
Privat OK gilt für Haushalts- und Landwirtschaftsbedarf. Haushaltsbedarf ist der Elektrizitätsbedarf für den Haushalt (eigene Koch- und Schlafstelle) von Personen, die in familiärer oder sonstiger häuslicher Gemeinschaft oder alleine wirtschaften; dies gilt auch für Anlagen, die von mehreren Haushalten gemeinsam genützt werden (z. B. Stiegenhäuser, Keller, Dachböden, Waschmaschinen, Aufzüge, etc.).
Landwirtschaftsbedarf ist der Elektrizitätsbedarf landwirtschaftlicher Betriebe oder Betriebsteile und des dazugehörigen Haushaltes, bei denen die Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland einschließlich einer damit verbundenen Tierhaltung die Betriebsgrundlage bildet. Dazu rechnen auch Sonderkulturen wie Wein-, Gemüse-, Gartenbau, Baumschulen und dergleichen. Ohne Verbindung mit einem landwirtschaftlichen Haushalt liegt Landwirtschaft auch vor, wenn landwirtschaftliche Betriebe oder Betriebsteile von mehreren selbständigen Landwirten gemeinsam betrieben werden, oder wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche mindestens 2 ha beträgt, es sei denn. dass der Kunde nachweisen kann, dass er trotz einer kleineren Nutzfläche als landwirtschaftlicher Kunde anzusehen ist; dies ist dann der Fall, wenn die Bewirtschaftung nach örtlichen Verhältnissen widmungsgemäß erfolgt.
Zu den vor angeführten Bedarfsarten zählt auch der Elektrizitätsbedarf für die Privatzimmervermietung, das ist die als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübte Vermietung von nicht mehr als 10 Fremdenbetten.
Gewerbe OK und Gewerbe OK Leistung gelten für den sonstigen Bedarf. Sonstiger Bedarf ist jeder Bedarf, der weder Haushalts- noch Landwirtschaftsbedarf ist; dazu zählt beispielsweise jeder gewerbliche oder berufliche Bedarf, wie etwa Werkstätten, Schank- und Gasträume, gewerbliche Fremdenzimmer, Lokale aller Art, Ateliers, Behandlungs- und Wartezimmer, Büros, Läden, Heime, Reithallen, Turn- und Sporthallen, Baustrom und ähnliches.
Die Vorteile der Digitalisierung nutzen und doppelt profitieren!
Bei Aktivierung des SEPA-Lastschriftverfahrens erhalten Sie 3 Energiefreistromtage. 3 weitere Energiefreistromtage erhalten Sie bei Zustimmung zur elektronischen Rechnungsübermittlung.
Wenden Sie sich an unser Büroteam, um die Umstellungen zu aktivieren.
Ein Energiefreistromtag ist ein 365stel des Energiepreises Ihrer Jahresabrechnung.
Die Lichtgenossenschaft deckelt die ersten 1.000 kWh, die ein Kunde im Kalenderjahr 2025 verbraucht, mit netto 10 ct je kWh. Wenn ein Kunde vorzeitig wechselt oder neu zu uns wechselt, wird monatlich aliquotiert
Stromkennzeichnungspflicht
Die in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung sorgt dafür, dass alle Kunden erfahren, wie sich der Strommix des jeweiligen Energieversorgers zusammensetzt. In diesem Strommix sind die Anteile der sogenannten Primärenergieträger (Wasserkraft, Kleinwasserkraft, Windenergie, Ökoenergie, Thermische Energie, KWK) anzuführen.
Führend in Österreich
Im Vergleich mit anderen Energiegesellschaften liegt die Lichtgenossenschaft mit ihrem Strommix hervorragend (siehe Tabelle). Bei der Wasserkraft nimmt Salzburg eine Spitzenstellung ein.
Infos auf Ihrer Rechnung
Alle Kunden finden den Strommix auch auf den neuen Lichtgenossenschaft Stromrechnungen.
Stromkennzeichnung gem § 78 Abs.1 und 2 ElWOG und StromkennzeichnungsVO 2011 VO BGBl. 310/2011 über den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern, auf Basis derer die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 erzeugt wurde.

* europäischer Strommix aus Wasserkraft, fossilen Brennstoffen und nuklearer Energie
Die Nachweise stammen zu 100 % aus Österreich
Umweltauswirkungen der Stromproduktion
CO2 - Emissionen: 0,000 g/kWh Radioaktiver Abfall: 0,000 mg/kWh

Elektrizitätsabgabe:
Zusätzlich zu den Strompreisen muss die Lichtgenossenschaft Neukirchen seit 1. Juni 1996 die gesetzliche Elektrizitätsabgabe
je gelieferter Wirk-Kilowattstunde einheben und an die Finanzbehörde abführen.
Erneuerbaren-Förderpauschale:
Diese Pauschale ist ein fixer Betrag, der der Finanzierung von Ököstrom-Anlagen dient. Informationen zu dieser Abgabe finden Sie auf der Homepage der E-Control. ( www.e-control.at )
Mehraufwand für Ökoenergie:
Der Mehraufwand für Ökoenergie ist ein Zuschlag zum Energietarif, der die EVUs für die verpflichtende Abnahme
von Ökoenergie entschädigt.
Erneuerbaren-Förderbeitrag:
Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist die erste Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems. Er wird jährlich per Verordnung neu festgelegt. Bei dem Ökostromförderbeitrag handelt es sich um einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungs- (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE).
Produktdeklaration Elektrische Energie: In den Kraftwerken wird die elektrische Energie in technisch einwandfreier Qualität bereitgestellt und in die Leitungsnetze eingespeist.
Das bedeutet in der Praxis:
• Geregelte Spannung (in Volt)
• Sinusförmige Spannungsform
• Symmetrisches Drehstromsystem
• Geregelte Frequenz (in Hertz)
Über die Leitungsnetze wird die elektrische Energie bis zu den Kundenanlagen verteilt. Darüber hinaus werden auch betrieblich notwendige Steuersignale der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) übertragen. Je nach Leitungslänge und Stromverbrauch treten unterschiedliche Änderungen der Spannungshöhe auf, die physikalisch bedingt sind. Außerdem ist die elektrische Energie auf dem Weg zu den Kunden zahlreichen Einflüssen ausgesetzt, die die Qualität zwangsläufig beeinträchtigen können.
Solche Einflüsse sind zum Beispiel:
• Einflüsse aus der Benützung eigener Elektrogeräte der Kunden
• Einflüsse aus dem Betrieb von Elektrogeräten anderer Kunden
• Einflüsse aus der Installation der Kundenanlagen
• Atmosphärische Einflüsse (z. B. Blitzeinwirkung)
• Einflüsse aus Schaltungen im Netz
• Auslösen einer Sicherung
• Notversorgungsmaßnahmen über Provisorien oder mit Ersatzstromversorgungsanlagen
Diese Einflüsse können bewirken:
Abweichungen in der Spannungshöhe – z. B. Spannungseinsenkungen durch Motoranlauf, Stoßspannungen durch Kurzschlüsse in Kundenanlagen, Überspannungen durch Blitzeinwirkung
Hinweis: Um eine Beschädigung von Elektrogeräten durch Blitzeinwirkung zu vermeiden, empfiehlt es sich, den für neue Installationsanlagen an Freileitungsnetzen vorgeschriebenen Einbau von Überspannungsableitern generell durchzuführen. Weiters wird empfohlen, die Geräte bei einem nahen Gewitter vom Netz zu trennen.
Abweichungen von der sinusförmigen Spannungsform – z. B. durch die Verwendung von Fernseh- und Rundfunkgeräten, von Leuchtstofflampen, von Helligkeits- und Drehzahlreglern und sonstigen elektronisch geregelten Geräten
Abweichungen von der Spannungssymmetrie – z. B. durch ungleichmäßige Belastung der drei Leiter des Drehstromsystems bei der Verwendung leistungsstarker Wechselstromgeräte oder durch Ausfall einer der drei Spannungen im Drehstromsystem
Abweichungen in der Frequenz – z. B. beim Betrieb kleiner Elektrizitätsversorgungsnetze, die nicht in ein Verbundsystem eingebunden sind, oder beim Einsatz von Ersatzstromversorgungsanlagen; sonst kommen - außer bei großräumigen Netzzusammenbrüchen - in Österreich kaum Abweichungen vor.
Bei Kurzschlüssen im Hochspannungsnetz müssen die betroffenen Leitungen in kürzester Zeit automatisch abgeschaltet werden, damit Schäden oder Netzzusammenbrüche vermieden werden. Innerhalb dieser Zeit kann sich die Spannung im gesamten beteiligten Netz bis zur Spannungslosigkeit verringern; nach Ablauf dieser Zeit bleibt nur der unmittelbar betroffene Netzteil spannungslos. Eine besonders vorteilhafte technische Lösung ist in diesem Falle die "Automatische Wiedereinschaltung" (AWE). Dabei wird die vom Kurzschluss betroffene Leitung nach etwa einer halben Sekunde wieder eingeschaltet. In den meisten Fällen ist dann der Kurzschluss beseitigt und die Versorgung kann weitergeführt werden. War die AWE nicht erfolgreich, gibt es weitere technische Möglichkeiten, um durch automatische oder händische Nachschaltung nach 1 bis 3 Minuten eine möglichst rasche Weiterversorgung der Kunden zu versuchen. Die vorstehend angeführten Verhältnisse können von den Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) nur entsprechend dem Stand der Technik beeinflusst werden. Trotzdem kann die Qualität der elektrischen Energie an den Übergabestellen entsprechend Europanorm EN 50160 unter normalen Betriebsbedingungen im allgemeinen in folgenden Grenzen gehalten werden:
Spannungshöhe – Die Nennspannung in den Niederspannungsnetzen beträgt 230/400 V. Unter normalen Betriebsbedingungen kann die Netzspannung an der Übergabestelle bis zu +6% bzw. -10% von der Nennspannung abweichen. Kurzzeitig können auch weitergehende Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Stellt der Netzbenutzer höhere Anforderungen an die Spannungsqualität, so muß er selbst Vorkehrungen treffen.
Hinweis: Aufgrund einer Vereinheitlichung in Europa ist die Nennspannung 230/400 V für Geräte und Netze ab 1996 in Österreich allgemein gültig (verbindliche ÖNORM E 1100 Teil 2, Ausgabe Juni 1990). Vorhandene Geräte mit der Kennzeichnung 220 V oder 380 V können problemlos weiter betrieben werden.
Sinusform und Symmetrie der Spannung – Abweichungen von der idealen Spannungsform und Symmetrie treten betriebsbedingt auf. Das Ausmaß dieser Verzerrungen hängt vor allem von den angeschlossenen Elektrogeräten ab. Es gibt für die Herstellung der Elektrogeräte internationale Normen, die diese Verzerrungen begrenzen sollen. Auch die EVU bemühen sich, solche Verzerrungen einzuschränken (z. B. durch technische Maßnahmen, Beachtung von Grenzwerten für Rundsteuersignale, Ausschluss störender Geräte von der Versorgung).
Hinweis: Der Betrieb von Informationsübertragungen eines Kunden über seine Elektroinstallation (z. B. mit Wechselsprechgeräten) erfolgt auf dessen eigene Verantwortung. Die EVU haften daher nicht für allfällige Störungen. Informationsübertragungen zwischen Kunden über das Netz der EVU sind nicht zulässig.
Bei Ausfall einer der drei Spannungen im Drehstromsystem (durch Auslösen einer Sicherung im Netz oder in der Kundenanlage) kann es zu unzulässiger Erwärmung von Drehstrommotoren kommen, weshalb diese entsprechend geschützt werden müssen (z. B. durch Motorschutzschalter).
Frequenz – Die Nennfrequenz beträgt 50 Hz. Unter normalen Betriebsbedingungen kann die Frequenz um ± 1% vom Nennwert abweichen. Kurzzeitig (z.B. bei Großstörungen) können auch weitergehende Abweichungen nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Die EVU garantieren nicht für die Richtigkeit einer aus der Frequenz abgeleiteten Uhrzeit (Synchronuhren).
Diese von den EVU gebotene Qualität der elektrischen Energie genügt im allgemeinen, um auch empfindliche Geräte, die den einschlägigen elektrotechnischen Bestimmungen entsprechen, mit ausreichender Zuverlässigkeit betreiben zu können. Bei Geräten, die gegenüber Unregelmäßigkeiten der Spannung besonders empfindlich sind oder in Anwendungsbereichen eingesetzt werden, die eine erhöhte Zuverlässigkeit erfordern, sind Fehlfunktionen oder Schäden mitunter nur dann vermeidbar, wenn geeignete Vorkehrungen getroffen werden. Als besonders empfindlich gelten z. B. Computer, Mikroprozessorsteuerungen, Tonstudios, Lichtregler. Reicht die gegebene Qualität der elektrischen Energie für die Betriebsanforderungen empfindlicher Geräte nicht aus, hat der Kunde selbst für Abhilfemaßnahmen zu sorgen. Den Kunden wird empfohlen, sich vor Anschaffung von besonders empfindlichen Geräten vom Gerätelieferanten über mögliche Schutzvorkehrungen beraten zu lassen. Mit dem gesetzlich erforderlichen CE-Zeichen wird deklariert, dass das betreffende Gerät den entsprechendenEU-Richtlinien und ihrer nationalen Umsetzung entspricht. Mit dem ÖVE-Zeichen wird darüber hinaus bestätigt, dass das Gerät von einer autorisierten oder akkreditierten Prüfstelle geprüft worden ist.
Um die Qualität der elektrischen Energie auch für die Zukunft zu erhalten, werden die Netze laufend ausgebaut und verbessert.