Es ist empfehlenswert, Ihre Elektrogeräte in Ihre Haushaltsversicherung einzuschließen, um bei Beschädigung durch auftretende Spannungsspitzen durch atmosphärische Einflüsse (Blitzschlag), Stromausfall oder Schaltvorgänge im Netz abgesichert zu sein. Gemäß Produkthaftungsgesetz ist ein nachweislicher Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Stromversorgungsunternehmens nur mit dem Euro 574,12 übersteigenden Teil zu ersetzen.