Photovoltaik mit uns rechnet sich

Mit einer Photovoltaikanlage zum eigenen Stromerzeuger – die Kraft der Sonne sorgt für umweltfreundliche und zukunftssichere Energiegewinnung. Nicht verbrauchte oder gespeicherte Energie können Sie ins Netz der Lichtgenossenschaft Neukirchen einspeisen – und erzielen damit zusätzliche Einnahmen. So werden auch Sie zum Stromlieferanten.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Eigene Energiequelle
  • Mehr Unabhängigkeit
  • Reduzierung der laufenden Stromkosten
  • Beitrag zum Klimaschutz
  • Vergütung für eingespeisten Strom

Um den überschüssigen Strom in unser Netz einzuspeisen, benötigen wir das ausgefüllte und unterfertigte "Datenblatt Erzeugungsanlage". Für weitere Informationen wenden Sie sich an unser Büroteam.

  • Photovoltaik-Einspeisetarif

    Möchten Sie die überschüssige Energie aus Ihrer PV-Anlage einspeisen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mit unserem Einspeisetarif verwandeln Sie die Kraft der Sonne in bares Geld. Sie profitieren von fairen Konditionen und einer einfachen Abwicklung, während Sie gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten. Die Einspeisevergütung erfolgt über ein eigenes Zählwerk.

    Wir bieten Ihnen:
    • attraktiver Einspeisetarif
    • lokaler, verlässlicher Partner aus der Region
    • Förderung der Nachhaltigkeit
    Voraussetzungen:
    • aktiver Stromliefervertrag mit der Lichtgenossenschaft Neukirchen
    • PV-Anlage und Netzzugangsberechtigung vorhanden
    • die maximale Anlagengröße ist abhängig von der erworbenen Anschlussleistung

    Einspeisevergütung für Ihre Photovoltaikanlage - gültig ab 1.1.2025

    Einspeisetarif Preis pro kWh / Cent netto
    Energiepreis 11,6000

    Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Monate.
    Die Preise gelten im Netzgebiet der Lichtgenossenschaft Neukirchen eGen.
    Das Entgelt für die Herkunftsnachweise ist im vereinbarten Preis enthalten.

    Downloads:

Unser Zuschuss für Ihren PV-Speicher

Die Lichtgenossenschaft Neukirchen unterstützt ihre Kunden und Kundinnen bei der Anschaffung eines Batteriespeichers für Photovoltaik-Anlagen im Netzgebiet der Lichtgenossenschaft mit einem einmaligen Zuschuss von

Euro 200,- *

* Die Kunden verpflichten sich, die Überschussenergie für mindestens ein Jahr an die Lichtgenossenschaft Neukirchen zu verkaufen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist die gesamte Fördersumme zurückzuzahlen.