Strom-Kennzeichnungspflicht. | |
Die in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung sorgt
dafür, dass alle Kunden erfahren, wie sich der Strommix des jeweiligen Energieversorgers zusammensetzt. In diesem Strommix sind die Anteile der sogenannten Primärenergieträger (Wasserkraft, Kleinwasserkraft, Windenergie, Ökoenergie, Thermische Energie, KWK) anzuführen. |
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Führend in Österreich. | |
Im Vergleich mit anderen Energiegesellschaften liegt die Lichtgenossenschaft
mit ihrem Strommix hervorragend (siehe Tabelle). Bei der Wasserkraft nimmt Salzburg eine Spitzenstellung ein. |
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Infos auf Ihrer Rechnung. | |
Alle Kunden finden den Strommix auch auf den neuen Lichtgenossenschaft Stromrechnungen. | |
Stromkennzeichnung gem § 78 Abs.1 und 2 ElWOG und StromkennzeichnungsVO 2011 VO BGBl. 310/2011 über den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern, auf Basis derer die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2024 erzeugt wurde. |
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* europäischer Strommix aus Wasserkraft,
fossilen Brennstoffen und nuklearer Energie |
Die Nachweise stammen zu 100,00% aus Österreich |
Umweltauswirkungen der Stromproduktion | ||
CO2 - Emissionen: 0,000 g/kWh | Radioaktiver Abfall: 0,000 mg/kWh |