| ELektrizitätsabgabe: |
| Zusätzlich zu den Strompreisen muss die
Lichtgenossenschaft Neukirchen seit 1. Juni 1996 die gesetzliche Elektrizitätsabgabe je gelieferter Wirk-Kilowattstunde einheben und an die Finanzbehörde abführen. |
| Ökostrompauschale: (vormals Zählpunktpauschale) |
| Diese Pauschale ist ein fixer Betrag, der der Finanzierung von Ököstrom-Anlagen dient. Informationen zu dieser Abgabe finden Sie auf der Homepage der E-Control. ( www.e-control.at ) |
| Mehraufwand für Ökoenergie: |
| Der Mehraufwand für Ökoenergie ist
ein Zuschlag zum Energietarif, der die EVUs für die verpflichtende
Abnahme von Ökoenergie entschädigt. |
| Ökostromförderbeitrag: |
| Der Ökostromförderbeitrag ist die erste
Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems. Er wird jährlich
per Verordnung neu festgelegt. Bei dem Ökostromförderbeitrag handelt es sich um einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungs- (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE). |
| KWK-Pauschale: |
| Die KWK-Pauschale ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Pauschalbetrag zur Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. |