ELektrizitätsabgabe:
Zusätzlich zu den Strompreisen muss die Lichtgenossenschaft Neukirchen seit 1. Juni 1996 die gesetzliche Elektrizitätsabgabe
je gelieferter Wirk-Kilowattstunde einheben und an die Finanzbehörde abführen.
 
Ökostrompauschale: (vormals Zählpunktpauschale)
Diese Pauschale ist ein fixer Betrag, der der Finanzierung von Ököstrom-Anlagen dient. Informationen zu dieser Abgabe finden Sie auf der Homepage der E-Control. ( www.e-control.at )
 
Mehraufwand für Ökoenergie:
Der Mehraufwand für Ökoenergie ist ein Zuschlag zum Energietarif, der die EVUs für die verpflichtende Abnahme
von Ökoenergie entschädigt.
 
Ökostromförderbeitrag:
Der Ökostromförderbeitrag ist die erste Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems. Er wird jährlich per Verordnung neu festgelegt.
Bei dem Ökostromförderbeitrag handelt es sich um einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungs- (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE).
 
KWK-Pauschale:
Die KWK-Pauschale ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Pauschalbetrag zur Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.