| ELektrizitätsabgabe: | 
|  Zusätzlich zu den Strompreisen muss die 
      Lichtgenossenschaft Neukirchen seit 1. Juni 1996 die gesetzliche Elektrizitätsabgabe je gelieferter Wirk-Kilowattstunde einheben und an die Finanzbehörde abführen.  | 
  
| Ökostrompauschale: (vormals Zählpunktpauschale) | 
| Diese Pauschale ist ein fixer Betrag, der der Finanzierung von Ököstrom-Anlagen dient. Informationen zu dieser Abgabe finden Sie auf der Homepage der E-Control. ( www.e-control.at ) | 
| Mehraufwand für Ökoenergie: | 
| Der Mehraufwand für Ökoenergie ist 
      ein Zuschlag zum Energietarif, der die EVUs für die verpflichtende 
      Abnahme von Ökoenergie entschädigt.  | 
  
| Ökostromförderbeitrag: | 
| Der Ökostromförderbeitrag ist die erste 
      Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems. Er wird jährlich 
      per Verordnung neu festgelegt.  Bei dem Ökostromförderbeitrag handelt es sich um einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungs- (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE).  | 
  
| KWK-Pauschale: | 
| Die KWK-Pauschale ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Pauschalbetrag zur Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. |